Öffnungszeiten und Kosten

Die Betreuungszeiten sind Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8–18 Uhr sowie Dienstag und Freitag von 8–17 Uhr.

Die Ferienzeiten sind zwei Wochen um Weihnachten, 
eine Woche an Ostern, 
drei Wochen im Sommer.

Kosten für Kinder ab 3 Jahren mit Wohnsitz München

Die Höhe des Betreuungsbeitrags richtet sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung der Stadt München für Kindertageseinrichtungsplätze und beträgt seit 1. September 2019 monatlich 0 Euro.

Für jedes betreute Kind ist zusätzlich ein monatliches Essensgeld in Höhe von 66 € zu bezahlen. Darüber hinaus wird von der Mitgliederversammlung regelmäßig ein freiwilliger  Vereinsbeitrag festgelegt, der monatlich zu entrichten ist und über den zum Beispiel Verwaltungskosten für den Verein bezahlt werden, Rücklagen für größere Investitionen gebildet werden oder über das normale Angebot hinausgehende pädagogische Angebote oder Tätigkeiten finanziert werden (zum Beispiel regelmäßiges Turnen).

Darüber hinaus wird für jedes betreute Kind eine Kaution in Höhe von 300 € als Sicherheit für Forderungen des Vereins gegen das Mitglied geleistet. Die Kaution wird bei Austritt zinslos wieder ausgehändigt.

Kosten für Kinder unter 3 Jahren mit Wohnsitz München

Bei den Rabenkindern werden Kinder ab zwei Jahren aufgenommen. Die Höhe des Betreuungsbeitrags richtet sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung der Stadt München für Kindertageseinrichtungsplätze und beträgt seit 1. September 2019 monatlich

Einkünfte in €bis 4hbis 5hbis 6hbis 7hbis 8hbis 9hüber 9h
bis 50.0000 €0 €0 €0 €0 €0 €0 €
bis 60.00030 €38 €45 €53 €60 €68 €75 €
bis 70.00043 €54 €65 €77 €88 €100 €111 €
bis 80.00053 €68 €83 €97 €112 €127 €141 €
über 80.00061 €78 €94 €111 €128 €145 €162 €

Für jedes betreute Kind ist zusätzlich ein monatliches Essensgeld in Höhe von 66 € zu bezahlen. Darüber hinaus wird von der Mitgliederversammlung regelmäßig ein freiwilliger  Vereinsbeitrag festgelegt, der monatlich zu entrichten ist und über den zum Beispiel Verwaltungskosten für den Verein bezahlt werden, Rücklagen für größere Investitionen gebildet werden oder über das normale Angebot hinausgehende pädagogische Angebote oder Tätigkeiten finanziert werden (zum Beispiel regelmäßiges Turnen).

Darüber hinaus wird für jedes betreute Kind eine Kaution in Höhe von 300 € als Sicherheit für Forderungen des Vereins gegen das Mitglied geleistet. Die Kaution wird bei Austritt zinslos wieder ausgehändigt.

Das Beitragsthema ist bei unter dreijährigen Kindern recht komplex, da es für diesen Betreuungsbeitrag auch noch verschiedene Ermäßigungstatbestände in der Gebührenordnung der Stadt gibt, wie zum Beispiel die Geschwisterermäßigung. Die gesamten Details zu den entstehenden Kosten stellen wir Ihnen am besten im Rahmen des Bewerbungsprozesses um einen Betreuungsplatz bei uns vor.

Darüber hinaus wird für jedes betreute Kind eine Kaution in Höhe von 300 € als Sicherheit für Forderungen des Vereins gegen das Mitglied geleistet. Die Kaution wird bei Austritt zinslos wieder ausgehändigt.

Kosten für Kinder mit Wohnsitz außerhalb von München

Die Höhe des Betreuungsbeitrags richtet sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung der Stadt München für Kindertageseinrichtungsplätze und beträgt seit 1. September 2019 monatlich

bis 4hbis 5hbis 6hbis 7hbis 8hbis 9hüber 9h
Kinder unter 3225 €281 €338 €394 €444 €477 €506 €
Kinder über 391 €117 €142 €167 €192 €217 €242 €

Für jedes betreute Kind ist zusätzlich ein monatliches Essensgeld in Höhe von 66 € zu bezahlen. Darüber hinaus wird von der Mitgliederversammlung regelmäßig ein freiwilliger  Vereinsbeitrag festgelegt, der monatlich zu entrichten ist und über den zum Beispiel Verwaltungskosten für den Verein bezahlt werden, Rücklagen für größere Investitionen gebildet werden oder über das normale Angebot hinausgehende pädagogische Angebote oder Tätigkeiten finanziert werden (zum Beispiel regelmäßiges Turnen).

Darüber hinaus wird für jedes betreute Kind eine Kaution in Höhe von 300 € als Sicherheit für Forderungen des Vereins gegen das Mitglied geleistet. Die Kaution wird bei Austritt zinslos wieder ausgehändigt.

Stand: 2.4.2021